Bauanträge; Sabrina und Daniel Roith; 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau des bestehenden Wohnhauses - Errichtung eines neuen Dachgeschosses


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 5.2
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben bei der Bauverwaltung des Landratsamtes Schwandorf einen Bauantrag auf „Umbau des bestehenden Wohnhauses – Errichtung eines neuen Dachgeschosses“ gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 14.07.2023 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 293/1 der Gemarkung Taxöldern; Pingartener Straße 10, im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes („WA“).

Laut Eingabeplan soll das bestehende Obergeschoss mit Dachstuhl abgetragen werden und mit einer neuen Wohneinheit in Holzständerbauweise ergänzt werden. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 

Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede Einheit zwei Stellplätze vorzuhalten sind. Beim Vorhaben der Bauantragsteller Sabrina und Daniel Roith sind 2 Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätze sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 293/1 der Gemarkung Taöxldern vorzuhalten.

  1. Gegen den Bauantrag der Eheleute Daniel und Sabrina Roith, Pingartener Straße 10, Taxöldern auf „Umbau des bestehenden Wohnhauses – Errichtung eines neuen Dachgeschosses“ auf der Flurstücknummer 293/1 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr