Verkehrssicherheit; Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel zur Querung der St 2398 in die Schulstraße und barrierefreier Ausbau des Zuwegs mit einer Auffahrrampe entlang des Grundstücks Fl.Nr. 653/33 Gemarkung Bodenwöhr hier: Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2023. Sitzung des Gemeinderates September, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung von der St 2398 in die Schulstraße wurde von den Eltern der Schülerinnen und Schülern an unserer Grundschule und dem Elternbeirat beantragt. Deshalb fand bereits im Dezember 2021 im Rahmen einer Verkehrsschau die Abstimmung zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde Bodenwöhr statt. Auch hier brachten die Eltern noch einmal mit Nachdruck ihr Anliegen vor. Hierbei sprachen sich die Fachstellen grundsätzlich für eine Fußgängerbedarfsampel am Ort des jetzigen Überweges aus. Im Juni 2022 folgte ein Fachstellentermin am Landratsamt Schwandorf, bei dem über die Errichtung einer Bedarfsampel positiv entschieden wurde. 
Mit Unterstützung des Landrats konnte so die Grundlage für die Aufnahme der nun folgenden Planung geschaffen werden.  
Durch die beengten Platzverhältnisse sind zur Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel Anpassungen am Gehweg und am Einmündungsbereich der Schulstraße erforderlich:
  • Die Verbreiterung des nördlichen und südlichen Gehwegs erfolgt in die Fahrbahn hinein. Hierdurch verringert sich die Fahrbahnbreite der St 2398 in diesem Bereich auf 6,50 Meter. 
  • Die Einmündungsradien der Schulstraße müssen aufgrund des verbreiterten Gehwegs angepasst werden
  • Die barrierefreie Anbindung des Gehwegs an die „Weihersiedlung“. Zur Überwindung eines Höhenunterschieds von ca. 2,0 Meter ist eine Rampenanlage notwendig. 
Für die Errichtung der Rampenanlage ist der Erwerb einer Grundstücksteilfläche aus der Fl.Nr. 653/33 Gemarkung Bodenwöhr erforderlich. Dieser Erwerb wurde bereits mit der Grundstückseigentümerin vereinbart und an das Notariat Dr. Bischoff zur notariellen Beurkundung weitergegeben.
Die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel mit Anpassung des Gehwegs und die Errichtung einer Rampenanlage ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach. Es ist beabsichtigt, dass die Baumaßnahme komplett durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ausgeschrieben wird. Die Baunebenkosten werden im Verhältnis der jeweiligen Kostenanteile aufgeteilt. 
Für die Rampenanlage und dem westlichen Gehwegbereich wurden Fördermittel nach Art. 13 c BayFAG in Höhe von ca. 55 % in Aussicht gestellt. 

Für den Bereich der Bushaltestelle wurde von der Regierung der Oberpfalz eine Förderung von  BayÖPNVG-Fördergeldern in Aussicht gestellt.

Herr Letz vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach erläutert die Baumaßnahme und stellt die Kostenübernahmevereinbarung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von dem in der Sitzung am 28.09.2023 vorgestellten Erläuterungsbericht und der Planung des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach zur Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel mit Anpassung des Gehwegs, Erneuerung der Bushaltestelle und der Errichtung einer Rampenanlage Kenntnis und genehmigt diese.

  1. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt nur vorbehaltlich der Förderzusagen von der Regierung der Oberpfalz. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten Erläuterungsberichts eine Vereinbarung zwischen dem staatlichen Bauamt und der Gemeinde Bodenwöhr zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 30.01.2024 09:03 Uhr