Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitpläne frühzeitig beteiligt werden. Die Trägerbeteiligung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans fand ebenfalls in der Zeit vom 12.07.2023 – 14.08.2023 statt.

Die Abwägung und Billigung des Entwurfs fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 statt. 

Von der nach § 4a Abs.2 Halbsatz 2 BauGB eröffneten Möglichkeit die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuholen wird Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund erfolgt die nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, in der Zeit vom 12.10.2023 – 13.11.2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf, sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Solarpark Kronstetten II“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr