Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand zugunsten des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in Altenschwand; Mappenberger Straße; zu schaffen, muss der geltende Flächennutzungsplan in ein „Sondergebiet PV“ umgeändert werden. Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach haben daher ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr angestoßen.
In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 öffentlicher Teil wurde der Vorentwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 06.03. – 10.04.2023 öffentlich ausgelegt.
Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023, öffentlicher Teil wurde der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 angehört.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Die am 29.06.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.
Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gemäß Baugesetzbuch festgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.