Bürgerwindenergieanlage Neunburg v. Wald; hier: Finanzielle Beteiligung der Kommune gem. EEG


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bürgerwindenergie Neunburg v. Wald GmbH & Co. KG aus Erlbach betreibt einen Windpark auf dem Gemeindegebiet Neunburg v. Wald. Im näheren Umgriff der Windenergieanlage befindet sich das Gemeindegebiet von Neukirchen-Balbini und Bodenwöhr innerhalb einer Radius von 2,5 km.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sollen die Betreiber die betroffenen Gemeinden an den Erträgen finanziell beteiligen.  Der festgesetzte Betrag liegt bei 0,2 ct/kwH. Der in einer errechneten Prognose ermittelte Betrag für die Gemeinde Bodenwöhr im Jahr 2023 würde 2.119,24 € betragen (siehe Anlage 2).

Es handelt sich um eine einseitige Zuwendung des Betreibers an die Gemeinde Bodenwöhr ohne Gegenleistung.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist ein Gemeinderatsbeschluss nicht erforderlich, jedoch sollte es gerade auch im Hinblick auf die Akzeptanz der baulichen Anlage öffentlich dargelegt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) zwischen der Bürgerwindenergie Neunburg vorm Wald GmbH & Co. KG , vertreten durch Geschäftsführer Erich Wust und der Gemeinde Bodenwöhr  in der Fassung vom 10.08.2023 zu unterzeichnen.
Die erste Beteiligung würde dann noch rückwirkend für das Jahr 2023 ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Vertrages zwischen der Bürgerwindenergie Neunburg v. W. und der Gemeinde Bodenwöhr und genehmigt diesen vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr