Energiedorf Neuenschwand; hier: Genehmigung des Gestattungsvertrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2023. Sitzung des Gemeinderates November, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2023. Sitzung des Gemeinderates November 30.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Gemeinde Bodenwöhr im Ortsteil Neuenschwand haben sich die Dorfbewohner dazu entschieden, die Haushalte an ein Nahwärmeversorgungsnetz anzuschließen. Dazu wurde die Genossenschaft „Energiedorf Neuenschwand eG, Kölbldorfer Weg 5 in Bodenwöhr gegründet.

Die Nahwärme wird über ein zentrales Versorgungsnetz vom Heizkraftwerk in die einzelnen Haushalte eingespeist. Dazu benötigt die Energiedorf Neuenschwand eG das Recht, in den verschiedenen Grundstücken die notwendigen Versorgungsleitungen verlegen zu dürfen.

Der Vorentwurf für das beabsichtigte Nahwärmenetz liegt der Verwaltung seit Anfang November vor und beinhaltet die angedachten Leitungstrassen. Nach diesem Plan soll das Blockheizkraftwerk auf der Flurstücknummer 117 Gemarkung Bodenwöhr (Waldstraße) entstehen. Das Blockheizkraftwerk bedarf einer entsprechenden Baugenehmigung durch das Landratsamt Schwandorf. Die finale Trassenplanung wird Bestandteil des Gestattungsvertrages welche aber zur Prüfung noch nicht vorliegt. 

Vom Blockheizkraftwerk aus werden dann die Haushalte der Genossenschaft über die entsprechenden Flurnummern in Neuenschwand versorgt. Als rechtliche Grundlage für die Nutzung der auf öffentlichen Grund liegenden Versorgungsleitungen beantragt die „Energiedorf Neuenschwand eG einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Bodenwöhr.

Die Verwaltung hat einen entsprechenden Vertragsentwurf ausgearbeitet, der dem Gemeinderat zur Beratung und Genehmigung vorgelegt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Inhalt des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und dem Energiedorf Neuenschwand eG und genehmigt diesen vollumfänglich samt den dazu gehörenden Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:10 Uhr