Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  12./2023. Sitzung des Gemeinderates Dezember, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2023. Sitzung des Gemeinderates Dezember 14.12.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Bodenwöhr, Landkreis Schwandorf für das Haushaltsjahr 2024.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bodenwöhr folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                12.575.000 €

und im Vermögenshaushalt
               
in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                   9.324.400 €

ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.237.800 € festgesetzt.


§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.000.000 € festgesetzt. festgesetzt.


§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000 € festgesetzt.
(oder):

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.01.2024 09:12 Uhr