Vollzug der Haushaltswirtschaft;
hier: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
12./2023. Sitzung des Gemeinderates Dezember, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Bodenwöhr, Landkreis Schwandorf für das Haushaltsjahr 2024.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bodenwöhr folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 12.575.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 9.324.400 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.237.800 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.000.000 € festgesetzt. festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000 € festgesetzt.
(oder):
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 30.01.2024 09:12 Uhr