Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; hier: Antrag von Herrn Tobias Grün auf Rücktritt als Gemeinderat gem. Art. 48 Abs. 1 S. 2 GLkrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 25.01.2024 beantragt Herr Gemeinderat Tobias Grün sein Mandat als ehrenamtlicher Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niederzulegen.

Nach Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist ein Rücktritt vom Amt des Gemeinderates jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die Abgabe einer entsprechenden Erklärung auf Rücktritt noch nicht zur Beendigung des Amtes als Gemeinderat. Es bedarf zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Gemeinderatsbeschlusses.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag von Herrn Gemeinderat Tobias Grün zuzustimmen.

Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass erste Listennachfolgerin der „Freien Wählergemeinschaft e. V. FWG“ - Ortsverband Bodenwöhr Frau Verena Obermeier ist. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.01.2024 nachgefragt, ob sie das Ehrenamt als Gemeinderätin annehmen möchte. 

Mit Schreiben vom 10.02.2024 hat Frau Verena Obermeier bestätigt, dass sie das Ehrenamt übernehmen wird. Sie soll im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt durch den 1. Bürgermeister Georg Hoffmann vereidigt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt dem Antrag von Herrn Gemeinderat Tobias Grün zu und bedankt sich recht herzlich für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr