Flächennutzungsplanänderung Nr. 29; hier: Billigung des Planentwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 666/7 und 661 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.

Herr Jochen Lutter stellte am 22.11.2023 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans, um auf der Flurnummer 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr sogenannte Mobilheime zu errichten und so den Campingplatz ein modernes Erscheinungsbild zu geben und daraus auch ein neues Übernachtungs- und Tourismuskonzept zu entwickeln. 


Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund ist es notwendig, die zu beplanenden Flächen in Sondergebiete der Baunutzungsverordnung zu unterteilen. Der westliche Bereich ~2.250 m² soll mit einem „Sondergebiet Wochenendhaus“ (§ 10 Abs. 3 BauNVO); der mittlere Bereich ~9.000 m² in ein „Sondergebiet Camping- und Zeltplatz“ (§ 10 Abs. 5 BauNVO) und der östliche Bereich in ein „Sondergebiet Ferienhaus“ (§ 10 Abs. 4 BauNVO) ~3.380 m² überplant werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung für die Flurnummern 666/7 und 661 der Gemarkung Bodenwöhr in der Fassung vom 29.02.2024

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr