Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen ;
Jahresabschluss 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ;
hier: Feststellung der Jahresergebnisse
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024, 28.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im Februar 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen) für das Jahr 2022 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 7.323,51 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
- Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 12.612,80 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.
- Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 7.323,51 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
- Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 12.612,80 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.
- Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2024 07:51 Uhr