Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024, 24.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3.1: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; Elektroinstallation, Nieder- und Mittelspannungsanlagen; hier: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Auftrag für die Elektroinstallation, Nieder- und Mittelspannungsanlagen zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Elektro Hägler GmbH, Schmelzweg 1, 92536 Pfreimd zu einem Angebotspreis von 916.079,36 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Elektro Hägler GmbH zu erteilen.
TOP 3.2: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; Heizungs- und Wärmeversorgungsanlagen; Gas- Wasser- und Entwässerungsanlagen; Kälte-, Klima- und Raumlufttechnische Anlagen
hier: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Auftrag für die Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Gebäudetechnik Stocker GmbH & Co. KG, Kötztinger Straße 1, 93466 Chamerau zu einem Angebotspreis von 980.387,75 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Gebäudetechnik Stocker GmbH & Co. KG zu erteilen.
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3: Wasserversorgung Bodenwöhr;
Erneuerung der Wasserleitung in der Stifter- u. Seestraße;
hier: Vergabe der Planungsleistung nach Abschnitt 3 HOAI Ingenieurbauwerke (Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenig Zwangspunkten)
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Firma Kehrer Planung GmbH, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg wird mit der Planungsleistung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke beauftragt: Honorarzone II Basissatz, Entwurfsvermessung nach tatsächlichem Aufwand (aktuell auf 2.500,00 € netto geschätzt), zzgl. örtliche Bauüberwachung mit 2,9% bezogen auf den tatsächlichen Herstellungskosten sowie Nebenkosten von 5,0 % aus dem Netto-Honorar.
- Folgende Stundensätze werden für besondere bzw. zusätzliche Leistungen festgesetzt: Auftragnehmer 115,00 € netto, Ingenieure 86,00 € netto und technische Mitarbeiter 72,00 € netto.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:42 Uhr