VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz eG; 93047 Regensburg hier: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024, 24.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024 24.04.2024 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragstellerin, die VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz eG; 93407 Regensburg hat mit Datum vom 14.03.2024 beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage gestellt“. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Altes Forstamt – Ludwigsheide“ in der Straße „Am Alten Forstamt“, 92439 Bodenwöhr; Flurnummern 619/11 und 619/21 Gemarkung Bodenwöhr. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 angesprochen. Der Bauantrag wurde bei der Gemeinde Bodenwöhr als Freisteller im Bebauungsplan „Wohnen am alten Forstamt“ eingereicht. Nach eingehender Prüfung und aufgrund der vielen offenen Punkte wurde der Bauantrag an das Landratsamt Schwandorf weitergeleitet. Ungeklärt ist, ob das betroffene Grundstück eine Erschließung besitzt (verkehrsrechtliche Anbindung an eine öffentliche Straße; Wasser- und Kanalversorgung).

Die Unterschriften sind nicht vollzählig. Die verkehrsrechtliche Erschließung des Bauvorhabens ist aufgrund des fehlenden Erschließungsvertrages nicht gesichert. 

Aus den Reihen der Fraktionssprecher wurde erneut die Stellplatzproblematik angesprochen. Hier wurde angeregt die Stellplätze der bestehenden Bauten und des neuen Antrags zu überprüfen, ob die Gesamtanzahl für die künftig 95 Wohneinheiten ausreichend sind. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu errichten bzw. vorzuhalten. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen für künftig 95 Wohneinheiten ist durch das Landratsamt Schwandorf zu überprüfen.

  1. Gegen den Bauantrag der VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz; 93047 Regensburg auf „Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage“ auf den Flurnummern 619/11 und 619/21 der Gemarkung Bodenwöhr (Am alten Forstamt) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt

  2. Der Bauantrag ist nach den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan „Altes Forstamt-Ludwigsheide, Plangebiet West, Ziffer 10.2. mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf, zum Schutz des Denkmals Einstellhalle Forstmaschinenbetrieb und des Ensembles Ludwigsheide, abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.02.2025 15:42 Uhr