Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnen an der Schwandner Höhe" für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand;
hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Michael Ernst; Blechhammer; hat am 19.12.2023 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Flurnummer 93 und (Teilfäche) Flurnummer 101 der Gemarkung Altenschwand sowie analog um die Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ gestellt.
Die Flächen waren im Flächennutzungsplan zu früheren Zeiten bereits in ein Mischgebiet Dorf („MD“) integriert. Bei einer großzügigen Flächenrücknahme im Jahr 2015 wurden diese Flächen aus dem Konzept des Flächennutzungsplans zurückgenommen.
Der Antragsteller beabsichtigt im Ortsteil Altenschwand Bauparzellen für zukünftige Neubauten auszuweisen. Der Bebauungsplan soll nach den Plänen des Ingenieurbüros die Kennzeichnung „WA“ (Wohnen allgemein) erhalten.
In der Hauptausschusssitzung vom 13.05.2024 wurde bereits der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand beschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Voraussetzung zum Einstieg in das Bauleitplanverfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags. Spätestens vor dem Einstieg in die frühzeitige Beteiligung haben die Antragssteller Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger mit der Gemeinde Bodenwöhr einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der heutigen Sitzung wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrages bereits behandelt.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand den Bebauungsplan „Wohnen an der Schwandner Höhe“ aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:51 Uhr