Bauantrag;
Tremco CPG Germany GmbH; 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung einer neuen Trafostation und einer neuen Übergabestation
Daten angezeigt aus Sitzung:
05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller, die Tremco CPG Germany GmbH; 92439 Bodenwöhr hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung einer neuen Trafostation und Errichtung einer neuen Übergabestation“ gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr am 07.05.2024 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr; Werner-Haepp-Straße 1 in einem Gewerbegebiet („GE“). Es handelt sich um das Betriebsgelände der Tremco CPG Germany GmbH. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Das Grundstück ist erschlossen. Die Unterschriften sind nicht vollzählig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keinerlei Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der Tremco CPG Germany GmbH auf „Errichtung einer neuen Trafostation und einer neuen Übergabestation“ auf der Flurnummer 665/7 Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird unter den Erfordernissen des Beschlussvorschlages Nummer 2 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:51 Uhr