Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 666/7 und 661 Gemarkung Bodenwöhr zugunsten des Bebauungsplans „Hammerseecamping Blechhammer“ zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „Hammerseecamping Blechhammer“ im Ortsteil Blechhammer zu schaffen, hat das Planungsbüro AGD, Frau Margot Gerwkowski, das Verfahren begleitet.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung vom 13.03.2024 – 15.04.2024 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 29.02.2024 beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 13.05.2024 (öffentlicher Teil) wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgehandelt und der Entwurf für die Hauptbeteiligung gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zum Flächennutzungsplan vom 15.05.2024 – 14.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 13.05.2024 beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gemäß Baugesetzbuch festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.06.2024 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.