Bauleitplanung;
Flächennutzungsplanänderung Nr. 29;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 666/7 und 661 der Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 13.05.2024 (öffentlicher Teil), wurde der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 15.05.2024 – 14.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Die am 13.05.2024 durch den Hauptausschuss Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „29. Flächennutzungsplanänderung „Hammerseecamping Blechhammer“ in der Fassung vom 26.06.2024 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr