Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bodenwöhr (BGS/EWS); hier: Gebührenanpassung aufgrund Neukalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024 31.10.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß Art. 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG hat die Gemeindeverwaltung die Gebührenkalkulation durchgeführt. Die Gebührenbemessung kann dabei die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens 4 Jahre umfassen soll. Die Verwaltung schlägt vor aufgrund der heterogenen Ausgabensituation in der Abwasserkalkulation in den kommenden Jahren den Bemessungszeitraum auf 1 Jahr festzulegen. Für den darauffolgenden Bemessungszeitraum ist eine gesonderte Gebührenkalkulation vorzulegen.

Die Gebührenkalkulation wird dem Gemeinderat im Anhang bereitgestellt und durch einen Sachvortrag erläutert. 

Überschüsse und Unterdeckungen aus dem Zeitraum 2014-2023 dürfen nach BayVGH, Urteil vom 02.04.2004, BayVBL 2004, S. 724 f.; GK 2004, Rn 151 nicht berücksichtigt werden, da hier keine Kalkulation erfolgt ist. Für die kommenden Bemessungszeiträume gilt:
Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG, diese innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraums auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraums auszugleichen. 

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr soll 2,75 EUR betragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
 
  1. Der Kalkulationszeitraum wird auf 1 Jahr festgesetzt.

  1. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bodenwöhr (BGS/EWS) in der Fassung vom 31.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr