Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bodenwöhr (BGS/WAS); hier: Gebührenanpassung aufgrund Neukalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024 31.10.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß Art. 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG hat die Gemeindeverwaltung die Gebührenkalkulation durchgeführt. Die Gebührenbemessung kann dabei die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigen, der jedoch höchstens 4 Jahre umfassen soll. Die Verwaltung schlägt aufgrund der heterogenen Ausgabensituation in der Wasserkalkulation vor, in den kommenden Jahren den Bemessungszeitraum auf 1 Jahr festzulegen. Für den darauffolgenden Bemessungszeitraum ist eine gesonderte Gebührenkalkulation vorzulegen.

Die Gebührenkalkulation wird dem Gemeinderat im Anhang bereitgestellt und durch einen Sachvortrag erläutert. 

Überschüsse und Unterdeckungen aus dem Zeitraum 2014-2023 dürfen nach BayVGH, Urteil vom 02.04.2004, BayVBL 2004, S. 724 f.; GK 2004, Rn 151 nicht berücksichtigt werden, da hier keine Kalkulation erfolgt ist. Für die kommenden Bemessungszeiträume gilt:
Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG, diese innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraums auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraums auszugleichen. 

Zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten kann eine Grundgebühr erhoben werden. Von dieser Möglichkeit zur Erhebung der Grundgebühr wird bereits Gebrauch gemacht. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr im selben relativen Verhältnis anzupassen und folgende Grundgebührensätze in die Satzung mit aufzunehmen:

Q3=4                  45,00 EUR
Q3=10                  94,00 EUR
Q3=16                178,00 EUR
Q3=25                354,00 EUR

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr soll auf 2,42 EUR festgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Grundgebühr für die Wasserzähler sollen wie bisher festgesetzt, beibehalten werden

  1. Die Verbrauchsgebühr für das Wasser soll auf 2,40 € festgesetzt werden. 

  1. Der Kalkulationszeitraum wird auf 1 Jahr festgelegt.

  1. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bodenwöhr (BGS/WAS) in der Fassung vom 31.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr