Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr hier: "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Eine der Haupteinnahmequellen der Gemeinde Bodenwöhr ist die von den örtlichen Unternehmern geleistete Gewerbesteuerzahlung. Das Gewerbe- und Industriegebiet Bodenwöhr bietet ein festes finanzielles- und wirtschaftliches Fundament in der Gemeinde Bodenwöhr. Außerdem bietet das Gewerbe- und Industriegebiet mit seinen vielfältigen Unternehmen vielen Bodenwöhrern ein festes Arbeitseinkommen. Die Weiterentwicklung des Bodenwöhrer Industriegebietes ist somit essenziell. Aktuell sind die Kapazitäten im Gewerbe- und Industriegebiet „erschöpft“. Es gibt keine frei zu vermarktenden Flächen, da diese entweder bebaut oder bereits verkauft sind. 

Im nördlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes schließt sich eine bewaldete Fläche von ~65.500 m² (6,5 ha) an. Diese wird durch die ehemalige Bahntrasse (Bodenwöhr – Rötz) und der ST 2398 eingegrenzt. Der aktuelle Eigentümer der Flächen, die Bayerischen Staatsforsten, haben gegenüber der Verwaltung bereits eine Verkaufsbereitschaft signalisiert. Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um bewaldete Flächen in einem gewachsenen Baumbestand. 

Die zu berücksichtigende Fläche wurde bereits bei Schaffung des Gewerbe- und Industriegebiets Blechhammer aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen, was eine bauleitplanerische Behandlung möglich macht. Das dort existierende Wasserschutzgebiet wurde in einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt erörtert und lässt Gewerbeansiedlungen ohne wassergefährdende Stoffe zu. Konkrete Auflagen und Maßnahmen werden in der Behördenbeteiligung erarbeitet. 

Um gegenüber unseren Nachbargemeinden konkurrenzfähig zu bleiben und um die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage auf einem stabilen Niveau halten zu können bzw. diese Einnahmen zu steigern, schlägt die Verwaltung vor, diese vorgenannte Fläche in einer Flächennutzungsplanänderung in Gewerbe- und Industrieflächen („GI“; § 9; „GE“, § 8 BauNVO) umzuwidmen.

Die Verwaltung schlägt vor, für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Blechhammer, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Flächennutzungsplan für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern und im Plangebiet die Merkzeichen Gewerbe/Industrie („GI“) und Gewerbe („GE“) festzusetzen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr