Bauleitplanung; 5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße"; hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr in seiner Sitzung vom 30.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde an das Ingenieurbüro Preishl & Schwan der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Planungsarbeiten erteilt. Im jetzigen Vorentwurf zur Bebauungsplanänderung ist das ehemalige Seecafé Weinzierl, das Musterhaus der Firma Fischerhaus sowie eine weitere Einzelbauparzelle für eine mögliche Realisierung eines weiteren Musterhauses in den Geltungsbereich eines Mischgebietes („MI“) gerückt. 

Um die baurechtlichen bzw. allgemein rechtlichen Voraussetzungen für die oben genannten zum Teil bereits bestehenden Bauvorhaben zu legalisieren, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ notwendig. Der 1. Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr wurde bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt vom Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen.

Im weiteren Verfahrensschritt der rechtlichen Umsetzung der 5. Bebauungsplanänderung „Vorwerkstraße“ hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Vorentwurf zu genehmigen und diesen für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange freizugeben. 
Das Anhörungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m. §4a Abs. 2 BauGB ist anschließend von der Verwaltung durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ für die Flurnummern 584/26; 584/38; 584/34; 584/15; 584/35 und 584/36 in der Fassung vom 28.11.2024.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr