Zum neuen Schuljahr 2024/2025 wurden fünf Schüler aus dem Gemeindegebiet Bodenwöhr durch das Staatliche Schulamt im Landkreis Schwandorf der Grundschule Neunburg vorm Wald zugewiesen. Sprengelschule ist die Grundschule Bodenwöhr. Die Zuweisung wird mit dem Besuch der Deutschklasse begründet. In Bodenwöhr wird diese Unterrichtsform nicht angeboten.
Die Gemeinde Bodenwöhr hat nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) eine Beförderungspflicht, sobald der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer ist. Die Strecke von Neuenschwand bzw. Bodenwöhr ist entsprechend dieser Norm länger als zwei Kilometer.
Um der Schülerbeförderungspflicht nachzukommen bedient sich die Gemeinde Bodenwöhr der Dienstleistungen der Firma Auto-Hauck, Hauptstraße 25-27, 92439 Bodenwöhr. Die Gemeinde Bodenwöhr wählte gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO die Vergabe des Auftrags im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb. Die Leistungen variieren regelmäßig und eine kurzfristige Verfügbarkeit bei der Schülerbeförderung muss gewährleistet sein. Die ortsansässige Firma AUTO-Hauck hat bereits seit vielen Jahren bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner ist und auch kurzfristig auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren kann.
Es kann davon ausgegangen werden, dass eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb für die Gemeinde Bodenwöhr einen Aufwand verursachen würde, der zu dem eventuell möglichen zu erreichenden Vorteil im Missverhältnis stehen würde (§ 8 Abs. 4 Nr. 8 UVgO). Die regelmäßigen Änderungen der Zuweisungen des Staatlichen Schulamtes würden eine mindestens jährliche Anpassung des Vertrages und eine erneute Ausschreibung bedürfen. Der Aufwand hierzu steht nicht im Verhältnis zum möglichen Vorteil.
Der Kostensatz der Firma AUTO-Hauck von 132,- EUR netto je Tag entspricht nach Auffassung der Verwaltung den marktüblichen Preisen. Bei durchschnittlichen 200 Schultagen pro Kalenderjahr, entspricht dies einem Betrag in Höhe von ca. 31.500,- EUR brutto. Als pauschale Zuweisung zu den Kosten der Schülerbeförderung kann für diesen Teilbetrag gemäß (§7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Art. 10a des Finanzausgleichsgesetzes (DVFAG/SchKFrG) vom 04.08.1986 – GVBl S. 262-, zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98)) mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 12.500,00EUR gerechnet werden. Der Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr beträgt somit 19.000,- EUR.
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. veröffentlicht jährlich einen Kostenindex für das private Omnibusgewerbe in Bayern. Hier werden die wichtigsten Kostenarten (Personalkosten, Treibstoffkosten, Reifen/Reparatur/Ersatzteile, Fahrzeugkosten, Abschreibungen und sonstige Kosten) berücksichtigt. Die daraus berechnete Kostenentwicklung (+/-) soll vertraglich aufgenommen werden. Die Anpassung erfolgt jährlich zum Schuljahresbeginn und berechnet sich auf die Kostenentwicklung des vorangegangenen Kalenderjahres.