Bauanträge; Viktor und Stefan Schwab, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2020. Sitzung des Hauptausschusses, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2020. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Viktor Schwab und Herr Stefan Schwab haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 18.05.2020 einen Bauantrag (015/2020) auf „Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Bürgermeister-Baumgärtner-Straße 1“, im Gebiet des Bebauungsplanes „An der Forststraße“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

-Wandhöhe
-Aufschüttung
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Der Hauptausschuss Bodenwöhr diskutierte kurz über die Verkehrssituation in diesem Baugebiet und dass sich diese mit einem zusätzlichen 6-Familienwohnhaus bedenklich gestalten wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Nachbarschaftsunterschriften vollzählig sind und die Anwohner sich dadurch mit dieser Situation einverstanden erklärten. Des Weiteren wurde angemerkt, dass man sich die 10 Stellplätze am Grundstück nicht vorstellen könne. Nach reger Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von Herrn Viktor Schwab und Herrn Stefan Schwab auf „Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Forststraße“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.03.2021 15:04 Uhr