Bauanträge; Hacikadin Düman, 93149 Nittenau; hier: Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2020. Sitzung des Hauptausschusses, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2020. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Hacikadin Düman hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 18.05.2020 einen Bauantrag (014/2020) auf „Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz 14“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

-Dachfarbe anthrazit
-Baulinie wird überschritten
-Baugrenze wird überschritten
-GFZ größer

Bei weiterer Durchsicht des Bauantrags wurde zudem festgestellt, dass die Firsthöhe, Traufhöhe und der Dachüberstand ebenfalls überschritten sind.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Einwände.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

Gegen den Bauantrag von Frau Hacikadin Düman auf „Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Einwände.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 15:04 Uhr