Energieversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2018 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2020. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2020 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2018 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Die Photovoltaikanlagen der Gemeinde Bodenwöhr erzielten bisher regelmäßig Gewinne. Aufgrund der erzielten Gewinne muss Körperschaft- und Gewerbesteuer abgeführt werden. Durch die Empfehlung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen ab sofort ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche zu verlangen, kann bei einem Freibetrag von 5.000 € die Steuerbelastung der Photovoltaikanlagen reduziert werden. Das Nutzungsentgelt wird dann bei der Bilanzerstellung vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angesetzt. Eine Buchung im Haushalt der Gemeinde Bodenwöhr hat zur steuerlichen Anerkennung nicht zwingend zu erfolgen.
Beschluss
- Der Jahresabschluss 2018 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 156.913,07 € und dem ausgewiesenem Jahresgewinn von 6.402,00 € festgestellt.
- Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Photovoltaikanlagen und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
- Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr ab sofort ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2020 08:43 Uhr