Bauanträge; Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH, 92439 Bodenwöhr; hier: Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2020. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2020. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.07.2020 einen Bauantrag (018/2020) auf „Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle“ auf dem Grundstück der Flurnummern 665/29, 665/31 und 665/43 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 1“, im Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Befreiungen wurden beantragt:
- Gemäß Bebauungsplan liegt die maximale Wandhöhe für das Grundstück mit der Flurnummer 665/29 bei 11 Metern. Die neue geplante Tiefkühlhalle besitzt jedoch eine Wandhöhe von 16,725 m.

- Gemäß Bebauungsplan ist das Grundstück mit der Flurnummer 665/29 mit einer Baugrenze versehen, welche das Baufenster dieses Grundstücks definiert.
Der Neubau der Tiefkühllagerhalle überschreitet diese Baugrenze auf einer Länge von 49,60 m um
maximal 5,79 m.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von der Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH auf „Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle“ auf dem Grundstück der Flurnummern 665/29, 665/31 und 665/43 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zur Wandhöhe und zur Überschreitung der Baugrenze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr