Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Alterswohnen am Ufertal"; hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 und § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2020. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2020. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Alterswohnen am Ufertal“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen.

Das Bebauungsplangebiet liegt, von der Ufertalstraße, im nordöstlichen Stadtgebiet. Der künftige Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Grundstück der Flurnummer 972/4 der Gemarkung Neunburg. Der Vorhabensträger „9BÜRGER eG“ in Neunburg vorm Wald plant auf diesem Grundstück das Wohnprojekt „Alterswohnen am Ufertal“.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 19.08.2020 wird gebeten.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Alterswohnen am Ufertal“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr