Bauanträge; Karin und Stefan Pöll, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Bungalows mit einem Carport -1. Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2020. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2020. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Stefan Pöll und Frau Karin Pöll haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 14.07.2020 einen Bauantrag (021/2020) auf „Neubau eines Bungalows mit einem Carport- 1. Tektur“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/6 und 198/7 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Schwarzenfelder Weg 3a“, in einem Gebiet einer Lückenfüllsatzung.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Der vorhergegangene Bauantrag wurde vom Landratsamt Schwandorf am 03.06.2020 genehmigt.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

Gegen den Bauantrag von Herrn Stefan Pöll und Frau Karin Pöll auf „Neubau eines Bungalows mit einem Carport – 1. Tektur“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/6 und 198/7 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr