Wasserversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2021 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2019 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr