Energieversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2019 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2021. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2021 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2019 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr