Bauantrag;
Dr. Anna-Karina Wild, 92439 Bodenwöhr;
hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2021. Sitzung des Hauptausschusses, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 22.04.2021 wurde einen Bauantrag (19/2021) auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, im Gebiet des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:
-Dachform (Flachdach)
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Dr. Anna-Karina Wild auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr