Bauleitplanung;
19. Flächennutzungsplanänderung Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr möge beschließen:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 19. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 30.09.2021
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 19. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr