Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag von FF Pingarten e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2021. Sitzung des Gemeinderates, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die FF Pingarten e. V., vertreten durch den Kassenwart, Herrn Gerhard Köppl von der Osten, hat mit Antrag vom 27.09.2021 (bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 28.09.2021), die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2020 nachträglich beantragt. 

Die verspätete Beantragung des Zuschusses für das Jahr 2020 begründet die FF Pingarten e. V.   damit, dass dieser aufgrund von Corona in Vergessenheit geraten ist.

Für das Jahr 2020 meldet die FF Pingarten e. V. 3 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2020. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 1 Betreuer entspricht. 
Für 2020 würde die FF Pingarten e. V. insgesamt 40,00 € erhalten (3 Jugendliche + 1 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2020 ergibt sich eine Summe von 40,00 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Pingarten e. V. Kenntnis und gewährt der Feuerwehr Pingarten e. V. nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für das Jahr 2020. Der Nachzahlungsbetrag beträgt insgesamt 40,00 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Grundförderung der Jugendarbeit für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 40,00 € der FF Pingarten e. V. auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.01.2022 11:27 Uhr