In der Gemeinderatsitzung vom 29.07.2021 ist die Gemeindeverwaltung dazu aufgefordert worden eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen.
Für die Gruppen- und Funktionsräume der Kindertagesstätten ist der Einbau einer dezentralen Be- und Entlüftung oder die Nachrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen zu prüfen und zu planen und dem Gemeinderat Bodenwöhr wieder zur Entscheidung vorzuglegen.
Auf Grundlage des Beschlusses ist Herr Kleiner „Vorsitzender des BVSI (Bundesverband Straßenbeleuchtung und Infrastruktur)“ beauftragt worden eine Machbarkeits- bzw. Wirtschaftlichkeitsstudie durchzuführten.
Herr Kleiner wird in dieser Gemeinderatsitzung die Ergebnisse seiner Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsstudie präsentieren.
Betrachtet werden die einzelnen Gebäude und das Gesamtinvestitionsvolumen. In den Kosten für die dezentralen Lüftungsanlagen sind noch keine Bau- und Planungskosten enthalten. Die Kosten werden von der Bauverwaltung geschätzt und belaufen sich auf 150.000,00€ Brutto zuzügliche Baunebenkosten für Planung von 15%.
Vergleich Gesamtkosten für die Anschaffung der Gerätetechnik:
Mobile Raumluftreiniger
Investitionskosten: 86.000,00 € Brutto
Förderung: 33.250,00 € Brutto
Eigenmittel: 52.750,00 € Brutto
Dezentrale Lüftungsanlagen
Investitionskosten: 260.000,00 € Brutto
Förderung: 175.000,00 € Brutto
Eigenmittel: 85.000,00 € Brutto
Zuzüglich müssen hier die endsprechenden Bau- und Planungskosten betrachtet werden.
(260.000,00€ +150.000,00€) zzgl. 15% Planungs- und Baunebenkosten = 471.500,00€ (Investitionskosten)
Auch für die Bau- und Planungskosten gilt der Fördersatz von 80% 94.200,00€ (Eigenmittel)
3.2 Förderfähige Begleitmaßnahmen beim Neueinbau von stationären RLT-Anlagen sowie bei der Beschaffung und dem Einbau von Zu-/Abluftventilatoren
Als Begleitmaßnahmen sind förderfähig:
Alle für den sicheren (Anlagen-) Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und der Anschluss von stationären RLT-Anlagen an bereits vorhandene Heizungssysteme;
Bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche;
Beratungs- und Planungsleistungen;
Baubegleitung und Bauleitung;
Hygienemanagement nach Nummer 8.2 der Richtlinie;
Erstellung der geforderten Nachweise nach Nummer 9 der Richtlinie.
Weiter werden durch den BVSI die einzelnen Gebäude betrachtet und die jährlichen Wartungskosten aufbereitet. Die Gebäude müssen einzeln betrachtet werden, da z.B. im Kindergarten St. Barbara bereits eine dezentrale Lüftungsanlage verbaut ist. Allerdings ist diese nicht mit den entsprechenden Filteranlagen ausgestattet. Hier schlägt Herr Kleiner vor zusätzlich mobile Raumluftreiniger zu beschaffen.
Ein mobiler Raumluftreiniger ersetzt das Lüften nicht, da er den CO2 Gehalt im Raum nicht verändern kann. Bei einer Lüftungsanlage kann auf lüften, über einen längeren Zeitraum, verzichtet werden. Auch hier wird empfohlen regelmäßig zu lüften.
Eine Kombination erscheint im Kindergarten St. Barbara sinnvoll, da sich technisches Nachrüsten meist als kostenintensiv erweist. Hierzu wird Herr Kleiner auf Fragen aus dem Rat eingehen.
Aus der Beschlussvorlage soll eine Richtungsentscheidung hervorgehen. Je nach Tendenz wird eine Variante weiter ausgearbeitet und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Variante 1: Beschaffung weiterer mobiler Raumluftreiniger
Variante 2: Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit entsprechender Planung und Bauleistung
Variante 3: Es werden weder mobile Raumluftreiniger noch dezentrale Lüftungsanlagen beschafft, es wird weiter nach CO2-Ampel gelüftet.
Variante 4: Anschaffen von Leasing- Mietgeräten zur Überbrückung der Schulbaumaßnahme. Die Geräte welche aktuell zur Lüftung der Grundschule verwendet werden, werden dann den Kindergärten übergeben.