Markt Bruck i.d.OPf.; „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“; hier: Frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Markgemeinderat des Marktes Bruck i.d.OPf. hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2021 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen und somit die Energieerzeugung aus regenerativen Energien im Marktgemeindegebiet zu unterstützen.

Der Markgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB durch den Marktgemeinderat das Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg beauftragt. Der Vorentwurf der Bauleitpläne liegt in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 im Rathaus des Marktes Bruck i. d. Opf. zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstücknummern 258 und 284 der Gemarkung Vorderthürn mit einer Fläche von 6,4 ha zuzüglich der noch nicht definierten Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.

Der Markt Bruck i.d.OPf. bittet die Gemeinde Bodenwöhr als Träger der öffentlichen Belange, gemäß 
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu den Vorentwurfsfassungen der Bauleitpläne Stellung zu nehmen. 
Es ergeht die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Planungsstand des Bauleitplanverfahren des Marktes Bruck Kenntnis. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ des Marktes Bruck i. d. Opf. bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr