Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan WA "Am Bürschling" sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2022. Sitzung des Gemeinderates April, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebbaungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplans WA „Am Bürschling“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß $ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 17.11.2021 gemäß $ 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 29.11.2021 erfolgt.

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 08.12.2021 – 14.01.2022 statt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitpläne frühzeitige beteiligt werden. Die Trägerbeteiligung für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplans WA „Am Bürschling“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans fand ebenfalls in der Zeit vom 08.12.2021 bis 14.01.2022 statt.

Die Abwägung und Billigung des Entwurfes fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 statt.

förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der qualifizierte Bebbaungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan WA „Am Bürschling“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 06.04.2022 – 12.05.2022 öffentlich ausgelegt.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Die Auslegung findet im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf während der üblichen Dienststunden statt. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). 

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bürschling“, sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:16 Uhr