Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Dannerbeck Holzbau"; hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung vom 14.06.2022 den Beschluss über die erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Herr Patrick Dannerbeck beabsichtigt im Ortsteil Brunn/Nittenau seinen Gewerbebetrieb neu zu errichten. Im Flächennutzungsplan ist die vorgesehene Fläche bereits als Gewerbefläche dargestellt.

Im Auftrag der Stadt Nittenau wird die Gemeinde Bodenwöhr gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches an dem Verfahren erneut beteiligt. Sofern die Planungen und Aufgaben der Gemeinde Bodenwöhr durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden, wird uns hiermit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben eine Stellungnahme abzugeben. 

Beschluss

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dannerbeck Holzbau“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr