Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Fl.-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr hier: Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.

Es handelt sich vorliegend um ein beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, der die Grundzüge der Planung nicht tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren durchzuführen ist.

Der geltende Bebauungsplan soll aufgrund der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Doppelhaushälften auf den Parzellen 2,3,5, 28 und 29 geändert werden. Des Weiteren soll die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) aufgrund der endgültigen Straßenplanung angepasst werden. 

Weiter soll im Quartier A  ein Bungalow-Baustil möglich sein. Es gilt für Wohngebäude mit E oder E+D eine maximale Wandhöhe von 4,50 m je nach Dachtyp, für Gebäude mit E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m je nach Dachtyp. 

Frau Julia Forster vom Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ stellte den ausgearbeiteten Änderungsentwurf in der Gemeinderatsitzung vom 27.07.2022 bereits vor und steht nochmals für eventuell offenen Fragen zur Verfügung. Sollte der Gemeinderat dem Änderungsentwurf inhaltlich zustimmen, wäre dieser zu billigen und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB einer Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange zuzuführen.

Ein beschleunigtes Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 4 BauGB auf die Änderungen eines Bebauungsplans angewendet werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.07.2022 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan gefertigten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 27.07.2022.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr