Bauanträge;
Claudia Knopf, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragsstellerin hat am 20.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr einen Bauantrag auf „Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge“ auf der Flurnummer 344/1 der Gemarkung Altenschwand gestellt. Der Gemeinderat Bodenwöhr wird im Vorfeld, vor der Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt Schwandorf um eine Stellungnahme gebeten. Die Bauantragsstellerin wurde darauf hingewiesen, den Bauantrag unverzüglich beim Landratsamt Schwandorf einzureichen.
Laut der Baubeschreibung zum Bauantrag soll das Bauvorhaben in einer Holzkunstruktion, mit einer Holz- Deckelschalung auf einem Betonfundament errichtet werden. Das ungedämmte Dach soll mit einem Trapezblech eingedeckt werden.
Das Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr OT Altenschwand in der Straße „Am Sportplatz“ in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im planungsrechtlichen Außenbereich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung mit Wasser- und Abwasser ist nicht erforderlich. Eine Zufahrt zum Grundstück ist vorhanden.
Das geplante Bauvorhaben in Altenschwand liegt im Außenbereich, eine Privilegierung ist nicht ersichtlich und vorhanden. Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in der Novembersitzung 2021 des Gemeinderates Bodenwöhr im Rahmen einer Bauvoranfrage behandelt und mit einer positiven Stellungnahme abgehandelt. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umfeld des Bauvorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Claudia Knopf auf „Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 344/1 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr