Bauanträge; Justh Patrick, 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe“ auf der Flurnummer 35/3 der Gemarkung Taxöldern eingereicht. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Datum vom 17.03.2023 am Bauantragsverfahren des Landratsamtes Schwandorf beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich in Taxöldern, Hirschbergweg 7, in einem Gebiet der Charakteristik Mischgebiet Dorf (MD) ohne gültigen Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten sind. Beim Bauvorhaben der Bauherren sind zwei Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten. Vor allem die beengten Straßenverhältnisse im Hirschbergweg machen ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück notwendig,

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätzen sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 641/17 vorzuhalten.

  2. Gegen den Bauantrag von Herr Patrick Justh auf „Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe“ auf der Flurnummer 35/3 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr