Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand; hier: Vertrag über die Pflege der gemeindlichen Grünflächen am Feuerwehrhaus Neuenschwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand e.V. hat am 12. Januar 2023 angefragt, ob die Pflegearbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Neuenschwand durch den Verein veranlasst werden kann. Die Pflegearbeite werden derzeit durch den gemeindlichen Bauhof geleistet.

Die Grünfläche erstreckt sich auf dem gemeindlichen Grundstück (Teilfläche aus Flurstück 75 Gemarkung Bodenwöhr) über ca. 800 m².  Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,60 EUR/m² jährlich (entspricht 480,- EUR) vorgeschlagen.

Weitere Vertragsdetails können der Anlage entnommen werden.

Eine entsprechende Handhabung mit gleicher Aufwandsentschädigung erfolgt für die Grünanlage „am Kolm“ mit der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass ein Vertrag über die Pflege der gemeindlichen Grundstücksfläche „Gerätehaus FF Neuenschwand“ im Ortsteil Neuenschwand mit der der Freiwilligen Feuerwehr Neuenschwand e.V. entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage vereinbart wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr