In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Taxöldern am 12.03.2023 wurde Herr Alexander Beer zum Kommandantenstellvertreter gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – BayFwG i. V. m. Nr. 8.2.5 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes - VollzBekBayFwG bedürfen die gewählten Kommandanten und Kommandantenstellvertreter der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen.
Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Gemeinderat gemäß Art. 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO i. V. m. Art 29 GO zuständig.
Die Wahl der Kommandanten erfolgte ordnungsgemäß.
Die Gemeinde Bodenwöhr hat mit Schreiben vom 28.01.2023 rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Kommandanten die Wahl anberaumt. Die Leitung der Wahl übernahm als Beauftragter gemäß Nr. 8.1.1 Satz 2 VollzBekBayFwG i. V. m. Art. 39 GO Herr Thomas Forster, Fachbereichsleiter der Gemeinde Bodenwöhr. Die Wahl wurde nach dem Grundsatz der geheimen Wahl durchgeführt. Eine Niederschrift wurde hierzu erstellt.
Herr Alexander Beer war gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG wählbar.
Herr Alexander Beer, geboren am 26.01.2001 hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet. Zudem hat der Gewählte bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet.
Mit Unterschrift in der Niederschrift über die Wahl des Kommandanten/Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Taxöldern am 12.03.2023 wurde die Wahl angenommen.
Die gewählte Person muss gemäß Art 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG geeignet sein.
Fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe zur Versagung der Bestätigung sind nicht bekannt. Zur Eignung gehört auch, dass die gewählte Person die durch § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes -AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat (Nr. 8.2.2 Satz 1 zu Art. 8 VollzBekBayFwG). Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AVBayFwG der Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AVBayFwG der Lehrgang der Gruppenführer. Herr Alexander Beer hat die Lehrgänge derzeit noch nicht belegt. Eine Lehrgangsanmeldung erfolgt alsbald möglich.
Im Benehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Christian Demleitner, Landratsamt Schwandorf vom 28.06.2022, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Stellvertreter des 1. Feuerwehrkommandanten die erforderliche Bestätigung durch die Gemeinde Bodenwöhr zu erteilen.