Stadt Nittenau; Bebauungsplan "Nittenau-Wulkersdorfer Straße III" Sondergebiet Photovoltaik" hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Stadt Nittenau beabsichtigt auf der Flurnummer 1571 (Teilfläche) der Gemarkung Nittenau den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nittenau-Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ zu erlassen. 

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in öffentlichen Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ in der Fassung vom 12.05.2023 auf dem Grundstück Flurnummer 1571 Gemarkung Nittenau gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ und die Begründung liegen im Rathaus der Stadt Nittenau vom 09.06.2023 – 10.07.2023 auf.

Analog zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im gleichen Zeitraum die Behördenbeteiligung.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nittenau-Wulkersdorfer Straße III“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:48 Uhr