Bebauungsplan Nr. 32 vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Mappenberg" für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt.  Deshalb wurden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB die Behörden und die sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich zur Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.03.2023 – 10.04.2023 beteiligt und der vorhabenbezogene Bebauungsplan in dieser Zeit öffentlich ausgelegt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 29.06.2023 zu billigen und nach Einarbeitung der Maßnahmen aus dem Blendgutachten die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 29.06.2023.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einarbeitung der Maßnahmen aus dem Blendgutachten in den Planentwurf, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß   § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:48 Uhr