Feuerwehrwesen; hier: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2023. Sitzung des Gemeinderates September, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) werden für die Einsätze der Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr Pauschalsätze zum Ersatz der Kosten, welche durch einen Feuerwehreinsatz entstehen, durch Satzung festgelegt. Die aktuelle Satzung trat zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzte die Satzung vom 02.03.2007.

Im Jahr 2023 wurde das in die Jahre gekommene TLF durch ein HLF10 ersetzt. Ein HLF10 ist in der aktuellen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr (Feuerwehrsatzung) nicht erfasst. Der Fahrzeugtyp muss aufgenommen werden.

Der Bayerische Landesfeuerwehrverband veröffentlicht regelmäßig eine Musterkalkulation zur Orientierung. Die letzte Veröffentlichung erfolgte im September 2020. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Kommune auf der Basis der örtlichen Zahlen die Berechnung ihrer individuellen Pauschalsätze vorzunehmen hat. Die Gemeindeverwaltung ist dieser Aufforderung nachgekommen und kann die Berechnungen vergleichen.

In der Berechnung der Gemeindeverwaltung wurde eine Eigenbeteiligung an den Abschreibungskosten der Gemeinde von 10% und den tatsächlich angefallenen Einsatzstunden, mindestens jedoch 30 Stunden jährlich zum Ansatz gebracht. Bei den Streckenkosten wird die tatsächliche Fahrleistung in Kilometer angesetzt.

In der Berechnung des Landesfeuerwehrverbandes wurde eine Eigenbeteiligung an den Abschreibungskosten der Gemeinde von 10% und jährlich 80 Ausrückestunden zum Ansatz gebracht. Bei den Streckenkosten werden 1.000 km jährlich berechnet.


Im Vergleich der aktuellen Pauschalsätze, den berechneten Gebührensätzen der Gemeindeverwaltung und der Musterkalkulation des Feuerwehrverbandes ergeben sich folgende Werte:


Streckenkosten

Fahrzeugtyp
Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Mannschaftstransportwagen MTW
2,80 EUR
0,42 EUR
3,94 EUR
Mehrzweckfahrzeug 
MZF
3,17 EUR
1,48 EUR
4,75 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 EUR
3,13 EUR
2,72 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF10

9,92 EUR
5,74 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF20
7,94 EUR
10,73 EUR
7,91 EUR







Ausrückestundenkosten

Fahrzeugtyp
Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Mannschaftstransportwagen MTW
23,25 EUR
0,49 EUR
40,82 EUR
Mehrzweckfahrzeug 
MZF
27,94 EUR
67,83 EUR
49,01 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
71,64 EUR
94,67 EUR
69,10 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug 
HLF10

187,93 EUR
164,58 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF20
143,15 EUR
177,94 EUR
184,02 EUR

Personalkosten


Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Ehrenamtliche 
Feuerwehrdienstleistende
24,00 EUR

28,00 EUR


Sicherheitswache

Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung gemäß §11 Abs. 5 AVBayFwG (ab 01.12.2022 16,90 EUR).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Bodenwöhr laut Anlage in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:03 Uhr