Beförderung der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen; hier: Anpassung des Elternbeitrages für die Beförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2023. Sitzung des Gemeinderates September, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Gemeinderatssitzung vom 05.06.2003 beschloss der Gemeinderat Bodenwöhr die Beförderung der Kindergartenkinder weiterhin in eigener Regie durchzuführen. Es wurde eine Beförderungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR pro Kind monatlich festgelegt. Für jedes zweite oder weitere Kind aus einer Familie, welches die Beförderung in Anspruch nimmt, wird nur die Hälfte der Fahrkosten verlangt. Mit dem Beschluss wurde eine Kostendeckung angestrebt.

Die Gemeinde Bodenwöhr organisiert nach wie vor die Kindergartenkinderbeförderung aus den Ortsteilen von Bodenwöhr. Hierzu werden zwei Kindergartenbusse eingesetzt. Die Abrechnung erfolgt über den BRK-Kreisverband Schwandorf. 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Einnahmen durch den Elternbeitrag erzielt:

Jahr
Einnahmen
2022
10.765,00 EUR
2021
6.282,50 EUR
2020
7.629,50 EUR
Durchschnitt
2020-2022
8.225,66 EUR


Die jährlichen Ausgaben an „variablen Kosten“ (Löhne, Kraftstoff- und Reparaturkosten) können wie folgt zusammengefasst werden:

Jahr
Variable Kosten
Abschreibungen
Gesamtkosten
2024
85.000,00 EUR
3.966,66 EUR
88.966,66 EUR
2023
85.000,00 EUR
1.366,66 EUR
86.366,66 EUR
2022
87.646,72 EUR
1.366,66 EUR
89.013,38 EUR
2021
47.565,51 EUR
1.366,66 EUR
48.932,17 EUR
2020
47.065,75 EUR
1.366,66 EUR
48.432,41 EUR
Durchschnitt
2020 - 2022
60.759,32 EUR
1.366,66 EUR
62.125,98 EUR

Folglich erwirtschaftet die Gemeinde Bodenwöhr mit der Kindergartenbusbeförderung eine durchschnittliche (2020-2022) jährliche Unterdeckung in Höhe von 53.900,32 EUR. Für die kommenden Jahre wird eine Unterdeckung in Höhe von ca. 79.000,00 EUR erwartet.

Es gibt, anders als bei der Schülerbeförderung, kein Recht auf kostenfreie Beförderung der Kindergartenkinder. Der Kindergartenbus ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen für ein sparsames und wirtschaftliches Planen belastet dieses Angebot die Gemeinde finanziell. Hier muss eine Rangfolge von Pflichtaufgaben vor freiwilligen Ausgaben kritisch geprüft werden. Vor allem die stetig voranschreitende Inflation lässt das Delta zwischen Ausgaben und Einnahmen immer weiter anwachsen. Gemäß der historischen Inflationsrate entsprechen 35,00 EUR im Jahr 2003 zum jetzigen Zeitpunkt 2023 49,87 EUR.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, ob der Kindergartenbusbeitrag noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder ob eine Anpassung erfolgen soll. 

Die Verwaltung schlägt vor, ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 eine Anpassung auf mindestens 50,00 EUR durchzuführen. Mit diesem Betrag würden jährliche Einnahmen (geschätzt mit der aktuellen Anzahl an beförderten Kindern) in Höhe von 18.000 EUR erzielt werden. Somit würde die Unterdeckung auf ca. 71.000 EUR sinken. Bei einer Anhebung auf 75,00 EUR wird eine Unterdeckung in Höhe von ca. 62.000 EUR erwartet.

Eine Kostendeckung kann künftig nur bei einem monatlichen Elternbeitrag in Höhe von ca. 247,00 EUR erreicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Elternbeitrag für die Beförderung der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 auf 75,00 EUR festzulegen.

Im neuen Kindergartenjahr 2025/2026 soll der Beitrag nochmals überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.01.2024 09:03 Uhr