Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Das Ingenieurbüro „Energiebauern GmbH“ aus Sielenbach hat als Initiator des Vorhabens die Planung der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 26.10.2023 hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 06.03. – 10.04.2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört. 

Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 öffentlich ausgelegt. 

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Hauptbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die aktuelle Fassung vom 26.10.2023 soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbeuch als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr schlägt vor, den Entwurf Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr