Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg"
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan betrifft die Flurnummern 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand. Der Geltungsbereich ist in den grafischen Ausführungen des Bebauungsplans aufgeführt.
Das Ingenieurbüro „Energiebauern GmbH“ aus Sielenbach hat als Initiator des Vorhabens die Planung der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 26.10.2023 wurde zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 06.03. – 10.04.2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 öffentlich ausgelegt.
Frau Elke Felmann vom Büro der Energiebauern GmbH stellte die eingegangenen Stellungnahmen der Hauptbeteiligung vor und der Gemeinderat behandelte diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 32; ‚PV-Anlage Mappenberg‘“ in der Fassung vom 26.10.2023“ (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eigegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr