Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bodenwöhr (Wasserabgabesatzung - WAS)
hier: 1. Änderungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11./2023. Sitzung des Gemeinderates November, 30.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beschlossen. Dadurch ändert sich auch die Rechtslage zum Einbau von Funkwasserzählern zum 1. Januar 2024. Das begründungslose Widerspruchsrecht findet sich in Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Bayern hat zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 31. Dezember 2023 mit einem begründungslosen Widerspruchsrecht der Bürger gegen Funkwasserzähler einen Sonderweg unter den Bundesländern beschritten. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass in Bayern kaum noch elektronische funkauslesbare Wasserzähler verbaut wurden.
Ab dem 1. Januar 2024 legt der neue Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung den Fokus auf die Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr beim Einsatz von Funkwasserzähler.
In der Zeit des begründungslosen Widerspruchsrechts aus dem alten Art. 24 Abs. 4 GO – also zwischen dem 23. Mai 2018 und dem 31. Dezember 2023 – mussten die örtlichen Satzungen Regelungen zum Einsatz funkauslesbarer elektronischer Wasserzähler enthalten. Dazu wurde in die amtliche Mustersatzung zur Wasserabgabesatzung – also die WAS – ein § 19 a oder § 19 Abs. 1 a eingefügt. Eine entsprechende Regelung wurde auch in der Gemeinde Bodenwöhr mit dem § 19 Abs. 1 a umgesetzt. Nachdem die Satzungsermächtigung in Art. 24 Abs. 4 GO entfällt, muss der § 19 Abs. 1 WAS aufgehoben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Gemeinde Bodenwöhr erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bodenwöhr (Wasserabgabesatzung – WAS) gemäß beiliegenden Entwurf. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung vorschriftmäßig bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.01.2024 09:10 Uhr