Städtebaulicher Vertrag; hier: Aufstellen eines Bebauungsplanes "Wohnen an der Schwander Höhe"


Daten angezeigt aus Sitzung:  05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024, 06.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024 06.06.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Herren Michael Ernst und Markus Riegelsberger haben bei der Gemeinde Bodenwöhr vorgesprochen und darum gebeten, für das Grundstück Flurnummer 93 Gemarkung Altenschwand das notwendige Bauleitplanverfahren einzuleiten zu dürfen.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des geplanten Baugebietes „Wohnen an der Schwander Höhe“ ist ein städtebaulicher Vertrag. Dieser Vertrag regelt die Kostenübernahme für die notwendige Flächennutzungsänderung und das Aufstellen des Bebauungsplanes. Im Anschluss kann durch den Gemeinderat Bodenwöhr der Aufstellungsbeschluss für das geplante Baugebiet erfolgen.

Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages liegt als Anlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Wohnen an der Schwandner Höhe“ in der Gemeinde Bodenwöhr zwischen den Herren Michael Ernst und Markus Riegelsberger und der Gemeinde Bodenwöhr auf der Fl.Nr. 93 der Gemarkung Altenschwand wird in der Fassung vom 06.06.2024 genehmigt. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ in der Gemeinde Bodenwöhr mit dem Erschließungsträger abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2025 15:51 Uhr