30. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 93 Gemarkung Altenschwand;
hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger, Blechhammer haben am 19.12.2023 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 93 und (Teilfläche) Flurnummer 101 der Gemarkung Altenschwand analog mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ gestellt.
Die Flächen waren im Flächennutzungsplan zu früheren Zeiten bereits in ein Mischgebiet Dorf („MD“) integriert. Bei einer großzügigen Flächenrücknahme im Jahr 2015 wurden diese Flächen aus dem Konzept des Flächennutzungsplans zurückgenommen.
Ziel der Vorhabenträger ist der Erlass eines Bebauungsplans, um im Ortsteil Altenschwand Wohnraum für junge Familien oder bauwillige Bauherren zu schaffen.
Um den Bebauungsplan ordnungsgemäß in den Flächennutzungsplan „einzubetten“, muss dieser für die betroffenen Flurnummern in ein allgemeines Wohngebiet („WA“) nach § 4 BauNVO umgewandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Voraussetzung zum Einstieg in das Bauleitplanverfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags. Spätestens vor dem Einstieg in die frühzeitige Beteiligung haben die Antragssteller Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger mit der Gemeinde Bodenwöhr einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der heutigen Sitzung wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrages bereits behandelt.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand die 30. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2025 15:51 Uhr